Der Bochumer Hausmeister
AGB's
Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für “Der-Bochumer-Hausmeister“ (DBH).
Am 26.August 2009 wurde das Angebot für Dienstleistungen um folgende Gewerbe erweitert:
- Einbau genormter Baufertigteile
- Rollladen- und Jalousiebauer
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Gebäudereiniger
- Estrich- und Parkettleger
- Bodenleger
- Rohr- und Kanalreiniger
- Bautrocknung
Das Gewerbe wurden im Verzeichnis der Handwerkskammer Dortmund eingetragen.
- Vertragsschluß
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen “DBH“ und dem Auftraggeber / Kunden abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens “DBH“ nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden AGB nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich gegenüber “DBH“ anzuzeigen. Abweichende Vertragsbedingungen und Vereinbarungen sind jeweils schriftlich zu fixieren. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge:
- nach der bei Vertragsabschluß definierten Leistungsbeschreibung (schriftliches Angebot)
- nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen, sowie gesetzlichen Ansprüchen, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
- Leistungen “DBH“
Baumfällarbeiten aller Art, Problem- und Gefahrfällungen, Sturmschadenbeseitigung, Baumkürzungen, Baustellenrohdung, Entsorgung aller Holzabfälle.
Jeder Baum wird nur bis oberhalb der Grasnarbe entfernt. Wurzelarbeiten gehören nicht zum angebotenen Leistungsumfang. Auf Wunsch und nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung, wird der Stamm auf ein bestimmtes Maß, oberhalb der Grasnarbe, abgelängt. Zum angebotenen Leistungsumfang gehören die Baumarbeiten, sowie die, wenn vereinbarte, Entsorgung der Holzabfälle. Alle Holzabfälle gehören, wenn nicht anders, schriftlich, vereinbart, “DBH“
Kleinreparaturen, Möbel-und Küchenmontage, Einbau von genormten Baufertigteilen, Insektenschutzgitter, Nottüröffnungen, Reparatur von Einbruchschäden, Wartung von Türen, Fenstern, Rolladenbau und – artikel, Verlegen von Laminat und Fertigparkett, Holzdeckeneinbau, Pflege von Außenanlagen, Dachrinnenreinigung, Planung und Bau von Holzterrassen, Wind- und Sichtschutz, Überwachung von Fremdfirmen bei der Auftragsdurchführung, Entrümpelung und Entsorgung, Anbringen und Überwachen von Feuerlöschern.
- Kosten
Alle anfallenden Kosten werden vom Kunden getragen. Hierzu zählen auch die eventuell anfallenden Kosten für Hubsteiger oder andere Spezialmaschinen. Die Kosten für die Holz- und Abfallentsorgung werden ebenfalls vom Kunden getragen.
- Zahlungsbedingungen
Die Rechnungssumme ist sofort und ohne Abzüge, auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto, zu überweisen oder bar vor Ort zu bezahlen. Gemäß § 286Abs. 3 BGB gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der in Rechnung gestellten Forderung in Verzug, ohne dass er hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzugs ist der Kunde zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Sollten Mahnungen notwendig werden, fallen für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10,00 € an.
- Haftung
“DBH“ haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Um Schäden an Zäunen, Holzkonstruktionen und anderen demontierbaren Gegenständen (z.B. Spielgeräte, Grillplätze, etc.) zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, diese auf eigene Kosten oder selbst zu demontieren. Demontagearbeiten durch Mitarbeiter von “DBH“ sind kostenpflichtig und werden extra berechnet und wenn notwendig durch Fachbetriebe ausgeführt. Fenster sind zu schließen und Rollladen herabzulassen. Fahrzeuge sind außerhalb des Gefahrenbereiches zu parken. Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten. Alle Mitarbeiter von “DBH“ sind weisungsberechtigt und tragen keine Verantwortung für eventuell entstandene Schäden oder Unfälle bei zu Widerhandlung. Schäden an Pflanzen oder Grünflächen gehen zu Lasten des Kunden und sind von jeglichen Ansprüchen an “DBH“ ausgeschlossen. Entstehende Kosten durch “DBH“ gestellte Anträge gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. “DBH“ haftet nicht für daraus resultierende Rechtsansprüche.
- Sonstige Bestimmungen
Alle genehmigungspflichtigen Arbeiten werden nur ausgeführt, wenn zum vereinbarten Termin die erforderlichen Dokumente ( Baumgutachten, Fällgenehmigung oder sonstige, erforderliche Schriftstücke ) vorliegen. Siehe hierzu die jeweils gültige Baumsatzung. Vereinbarte Termine können aufgrund der Wetterlage oder Problemen mit der Verleihfirma für Hubarbeitsbühnen oder sonstigen Spezialgeräten abgesagt, bzw. verschoben werden. Alle Angebote sind freibleibend und 4 Wochen gültig. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auf Maß gefertigte Artikel z.B. Insektenschutzgitter (ISG) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Lieferzeiten werden vom Hersteller vorgegeben und sind unsererseits nicht beeinflussbar. Saisonbedingt kann es zu Verzögerungen kommen. Der Auftraggeber / Kunde erklärt sich bereit, dass Foto- oder Filmaufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken genutzt werden können. Reinigungsarbeiten werden “besenrein“ ausgeführt. Sägemehl und –späne auf Rasen und Grünflächen und in Blumenbeeten bleiben liegen.
Kopieren und Vervielfältigung, auch auszugsweise, verboten.
Michael Becker